Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

von Urban Challenger GmbH für die Stadtspiele, die sie unter dem Namen Urban Challenger ("Urban Challenger") anbietet.

1. Geltungsbereich

Die Webseite https://www.urbanchallenger.com/ wird von der Urban Challenger GmbH mit Sitz in Berlin, c/o gebrüderheitz GmbH & Co. KG, Erbprinzenstraße 18, 79098 Freiburg im Breisgau, Telefon +49 157 92481771‬, E-Mail: hello@urbanchallenger.com betrieben. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten für alle Artikel, Waren, Verträge der Urban Challenger GmbH in Bezug auf ihre Angebote unter der Marke und über die Internetseite von Urban Challenger („UC“) https://www.urbanchallenger.com/ sowie für alle von der Urban Challenger GmbH unter dem Logo Urban Challenger angebotenen Artikel, Waren, Veranstaltungen und sonstigen Leistungen, insbesondere von UC organisierte Stadtspiele und von UC angebotene Kartendecks („Stadtspiel“). Bucht oder kauft der Vertragspartner ein Stadtspiel oder andere Leistungen von Urban Challenger für eine Gruppe, werden die Mitglieder der Gruppe und sämtliche an dem Stadtspiel teilnehmenden Personen im Folgenden – unabhängig vom Geschlecht - auch „Teilnehmer“ genannt. Als Teilnehmer gilt auch eine Einzelperson, die als Vertragspartner ein Stadtspiel für sich bucht oder kauft. Als Vertragspartner gilt auch diejenige Person, der ein Stadtspiel überlassen oder geschenkt wird.

2. Leistungsbeschreibung

(1) UC präsentiert ausgearbeitete Stadtspiele und die Ausarbeitung von Stadtspielen, etwa für Firmenevents, in verschiedenen Städten an. Die Beschreibungen und Preisangaben im jeweiligen Angebot sind maßgeblich für Art und Umfang der durch die UC zu erbringenden Leistungen. Soweit nicht anders in Textform vereinbart, arbeitet UC ein Stadtspiel aus und übernimmt deren Planung. UC stellt für ein von ihr ausgearbeitetes Stadtspiel einen Zugang zu einer bestimmten Internetseite zur Verfügung (in der Regel per Übersendung eines Link), die der Vertragspartner und/oder seine etwaigen Teilnehmer für Zwecke des vereinbarten Stadtspiels auf eigenes Risiko für die Dauer von 90 Tagen nutzen dürfen, sofern nicht ein bestimmter Termin für ein bestimmtes Stadtspiel zwischen UC und Vertragspartner vereinbart wird. UC bietet Stadtspiele auch als Kartenspiel an, bei dem ein Kartendeck an den Vertragspartner verkauft wird („UC Kartenspiel“). Für die Verwendung des UC Kartenspiels gelten die in Ausführungen für Stadtspiele in den diesen Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen auch. Als Stadtspiel gelten auch die UC Kartenspiele. Die Durchführung des Stadtspiels obliegt dem Vertragspartner und/oder dem oder den Teilnehmer/n. Der oder die Teilnehmer und der Vertragspartner führt/führen das Stadtspiel auf eigenes Risiko durch. Der Vertragspartner und der oder die Teilnehmer sind für seine/ihre jeweilige Sicherheit selbst verantwortlich. UC übernimmt insoweit keine Aufsichtspflicht und keine Verantwortung für die Teilnehmer, solches ist auch keine Leistungspflicht der UC. UC übernimmt ausdrücklich keine Aufsichts- und/oder Betreuungspflichten, solches ist auch nicht Leistungspflicht der UC. Bei Durchführung eines Stadtspiels begleiten keine Mitarbeiter von UC die Teilnehmer oder den Vertragspartner. Soweit nicht ausdrücklich in dem Angebot anders angegeben, sind für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder andere während des Stadtspiels anfallende Kosten zur Durchführung des Stadtspiels (etwa Eintrittsgelder, Parkgebühren) vom Vertragspartner oder  Teilnehmer zu tragen; solche Kosten werden nicht von UC übernommen und sind nicht Teil der Leistung von UC.

(2) UC ist bemüht, Stadtspiele stets zu verbessern. Es besteht deshalb seitens UC ein hohes Interesse an Rückmeldungen über ein durchgeführtes Stadtspiel. Auf die Beschreibungen auf der Webseite von UC sowie die verwendeten Fotografien und Abbildungen zu den Stadtspielen besteht kein Anspruch, sie sind beispielhaft und dienen der allgemeinen Beschreibung. Die Fotos und/oder Abbildungen von z. B. Aktionen, Situationen, Personen, Fahrzeugen, Orten u.a., sind unverbindlich und können variieren. Die Beschreibungen und Bebilderungen können mitunter in ihrer tatsächlichen Ausführung, in Farbgebung und Gestaltung von der Bilddarstellung abweichen.

(3) Angaben hinsichtlich der Dauer des angebotenen Stadtspiels dienen lediglich als Orientierung und sind unverbindlich. Die Stadtspiele können eventuell gemäß den Angaben in der jeweiligen Beschreibung in Gruppen, zusammen mit anderen Personen, stattfinden.

(4) UC ist berechtigt, nach einmaligem Spielen eines Stadtspiels (außerhalb des UC Kartenspiels) den Zugang zur Webseite, über die das Stadtspiel gespielt werden kann, zu sperren oder zu unterbinden. Nach Ablauf von 90 Tagen nach Zugang einer Bestätigungs-E-Mail an den Vertragspartner oder Teilnehmer, der den Zugang zu dem Stadtspiel ermöglicht, ist UC berechtigt, die Webseite zu sperren oder jedenfalls nicht mehr zu unterstützen. Sofern kein bestimmter Zeitpunkt für die Durchführung des Stadtspiels vereinbart wurde und der Vertragspartner innerhalb von 90 Tagen ein Stadtspiel nicht gespielt hat, kann der Vertragspartner oder Teilnehmer (im Fall der Überlassung des Link von dem Vertragspartner an einen Teilnehmer) durch Mitteilung in Textform an UC vom Vertrag zurücktreten. UC wird in diesem Fall den tatsächlich gezahlten Preis auf demselben Weg seiner Zahlung an den Vertragspartner erstatten. UC ist in diesem Fall berechtigt, dem Vertragspartner oder betreffenden Teilnehmer den Zugang zur Webseite, mit der das Stadtspiel gespielt werden kann, zu sperren.

3. Vertragsschluss

(1) Die Buchung für ein Stadtspiel außerhalb eines UC Kartenspiels (hierzu unter Absatz 4) ohne bestimmten Zeitpunkt (das über den dann zur Verfügung gestellten Link innerhalb von 90 Tagen gespielt werden kann) erfolgt per Internet nach Anlegen eines Kundenkontos auf der Webseite von UC. Vor Anlegen eines Kundenkontos kann der Vertragspartner diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen zu Kenntnis nehmen. Mit Erstellung des Kundenkontos bestätigt der Vertragspartner, mit diesen einverstanden zu sein und diese verbindlich anzuerkennen. Innerhalb des Kundenkontos kann der Vertragspartner ein Stadtspiel in einer der dort angebotenen Städte auswählen. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten für sämtliche im Kundenkonto gebuchten Stadtspiele. Ein Vertrag über ein Stadtspiel kommt sodann durch Auswahl der entsprechenden Stadt und Durchführung des Bezahlvorgangs zustande (Vertragsschluss). Nach Bezahlung erhält der Vertragspartner eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Link zu einer Internetseite, über die das betreffende Stadtspiel gespielt und durchgeführt werden kann. Notwendige Änderungen des Stadtspielprogramms, etwa von UC nicht vorhersehbare Ereignisse, Straßensperrungen, zwischenzeitlich eingerichtete Baustellen, kurzfristige Änderungen von Öffnungs- oder Abfahrtszeiten, Streik, höhere Gewalt oder ähnliches, bleiben der UC vorbehalten, wobei die Wirkung des Erlebnisses des Stadtspiels nicht beeinträchtigt wird. UC wird solche Änderungen unverzüglich mitteilen und in Absprache mit dem Vertragspartner und unter Berücksichtigung seiner Interessen und des ihm Zumutbaren vornehmen. Das so gebuchte Stadtspiel ist für ein Spiel mit bis zu vier Teilnehmern geeignet. Bei mehr als vier Teilnehmern empfiehlt UC eine Buchung nach Absatz 3. Zur Eignung von Teilnehmern siehe nachfolgende Ziffer 7 dieser Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen. UC arbeitet ein Stadtspiel aus und übernimmt deren Organisation. Die Durchführung des Stadtspiels obliegt dem Vertragspartner und Teilnehmern.

(2) Ein Vertragspartner ist berechtigt, ein Stadtspiel für einen Dritten zu buchen und einem Dritten ein Stadtspiel zu „schenken“. Der „beschenkte“ Dritte erhält dann einen Gutscheincode, mit dem dieser an die Stelle des Vertragspartners treten kann und das Stadtspiel spielen kann. Der „beschenkte“ Dritte ist allerdings verpflichtet, diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen anzuerkennen. Dies erfolgt, indem der „beschenkte“ Dritte bei Einlösen des Gutscheincodes ihm diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen zur Verfügung gestellt werden und er diese anerkennt. Außerhalb davon ist UC nicht verpflichtet, den Gutscheincode einzulösen und ein Stadtspiel zur Verfügung zu stellen. Der „beschenkte“ Dritte gilt als Vertragspartner und für ihn und das Stadtspiel gelten diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen.

(3) Bei Buchung für eine größere Gruppe mit regelmäßig neun oder mehr Teilnehmern, etwa als Firmenevent, und für einen bestimmten Zeitpunkt für das Stadtspiel, erfolgt die Buchung über das Ausfüllen eines Anmeldeformulars auf der Webseite der UC. UC erstellt daraufhin ein individuelles Angebot und übermittelt dieses an den Vertragspartner. Mit Zahlung des angebotenen Preises oder Annahmeerklärung durch den  Vertragspartner wird das angebotene Stadtspiel angenommen (Vertragsschluss). Durch den Vertragspartner vorgenommene vertragliche Veränderungen werden von UC ohne vorherige Absprache nicht akzeptiert.

Bis spätestens zehn (10) Kalendertage vor dem Tag, an dem das Stadtspiel stattfindet, können nach vorheriger Absprache mit UC weitere Teilnehmer nachgemeldet werden, sofern ein bestimmter Zeitpunkt für die Durchführung des Stadtspiels vereinbart wurde. UC ist berechtigt, bestimmte Teilnehmer von dem Stadtspiel auszuschließen, etwa wenn eine altersbedingte, körperliche oder geistige Eignung des betreffenden Teilnehmers für das gebuchte Stadtspiel nicht angemessen erscheint.

(4) Der Kauf von Artikel, Waren oder ein UC Kartenspiel erfolgt im UC online shop. Der Kunde kann aus dem Sortiment von UC in ihrem online Shop Produkte, insbesondere Artikel, Waren und/oder ein UC Kartenspiel [nach Anlegen eines Kundenkontos? Oder kann man auch als Gast bestellen?] auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb legen“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „jetzt kaufen“ gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren und/oder eines oder mehrerer UC Kartenspiel(e) ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen akzeptieren“ diese dieser Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. UC schickt daraufhin dem Kunden eine Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei UC eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch UC zustande, die mit einer gesonderten E-Mail versandt wird (Vertragsschluss). Das bestellte UC Kartenspiel und/oder die bestellte Ware wird nach Eingang des Kaufpreises bei UC an den Kunden geschickt.

(5) Die Vertragssprache ist deutsch oder englisch. Der Vertragstext und Daten des Bezahlvorgangs werden von UC gespeichert. Die Bestelldaten, diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen sowie eine Belehrung über das Widerrufsrecht (siehe nachfolgende Ziffer 6) übermitteln wir Ihnen unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform.

4. Zahlung, Eigentumsvorbehalt, Versandkosten

(1) Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer soweit es nicht anders ausgewiesen ist. Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die ein Stadtspiel für einen bestimmten Zeitpunkt buchen (siehe Ziffer 3 Abs. 3), wird der vollständige Preis zehn (10) Tage vor dem Tag des Stadtspiels zur Zahlung fällig. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, also Privatkunden, oder sonstige Vertragspartner, die keinen bestimmten Zeitpunkt mit UC für die Durchführung eines Stadtspiels vereinbaren, zahlen mit Vertragsschluss. Unverzüglich nach Bezahlung erhalten solche Vertragspartner eine E-Mail mit einem Link zu einer Internetseite, über die sie das Stadtspiel durchführen können, oder im Fall des Kaufs des UC Kartenspiels die vereinbarte Anzahl und Art des UC Kartenspiels oder im Fall von anderen Waren diese. UC akzeptiert auch Zahlungen mit Kreditkarte.

(2) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren oder UC Kartenspiele im Eigentum von UC.

(3) Die entsprechenden Versandkosten werden dem Kunden im Bestellvorgang angegeben und sind vom Kunden zu tragen. Sofern ein Versand außerhalb der EU angeboten wird, weisen wir darauf hin, dass zusätzliche Zölle, Steuern und Gebühren anfallen können, die vom Kunden zu tragen sind und an die zuständige Zoll- oder Steuerbehörde zu entrichten sind.

(4) Der Versand der UC Kartenspiele oder anderer Waren erfolgt per Postversand. Das Versandrisiko trägt UC, wenn der Kunde Verbraucher ist.

5. Ausfall von einzelnen Stationen oder Aufgaben

(1) Bei einem Stadtspiel sind verschiedene Aufgaben an verschiedenen Orten („Stationen“) zu erfüllen. Stationen bei Stadtspielen, die keine UC Kartenspiele sind, bei denen z.B. bestimmte Fahrzeuge, bestimmte technische Einrichtungen oder Bauwerke und Techniken zu verwenden oder zu beschreiben oder bestimmte Personen getroffen werden sollen und diese am Tag des Stadtspiels für die Teilnehmer nicht zur Verfügung stehen, behält sich UC das Recht vor, nach Möglichkeit entsprechenden, gleichwertigen Ersatz zu stellen oder - sollte dies nicht möglich sein - den Termin auch kurzfristig abzusagen oder zu verschieben. UC wird den Vertragspartner unverzüglich davon unterrichten. Bei Stadtspielen, die keine UC Kartenspiele sind, ist der Vertragspartner in diesem Fall berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und den an UC bezahlten Preis zurückzuverlangen oder das Stadtspiel an einem anderen Tag zu spielen.

(2) Weitergehende Ansprüche gegen UC, z.B. Schadensersatzansprüche (Fahrtkosten, Übernachtung, etc.) sind für den Fall der Stellung gleichwertigen Ersatzes oder der Absage des Stadtspiels jedoch ausgeschlossen. Die unter Ziffer 12 dieser Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (Haftung von UC) getroffenen Regelungen bleiben hiervon unberührt.

(3) UC arbeitet auch die mit einem UC Kartenspiel durchzuführenden Stadtspiele sorgfältig aus und ist bestrebt, UC Kartenspiele so zu gestalten, dass die danach zu spielenden Stadtspiele möglichst zeitlich flexibel und über einen längeren Zeitraum auch wiederholt gespielt werden können. Bei Stadtspielen in der Form eines UC Kartenspiels besteht allerdings kein Anspruch des Vertragspartners oder Kunden auf jederzeitige Durchführung des Stadtspiels und der jederzeitigen Erfüllbarkeit der Stationen. Einzelne Stationen oder Umstände, die bei der Ausarbeitung einzelner Stationen eines UC Kartenspiels zugrunde gelegt wurden, oder bauliche oder örtliche Begebenheiten etwa können sich von Zeit zu Zeit ändern, ohne dass UC darauf Einfluss hat. Möglicherweise können infolgedessen einige oder mehrere Stationen eines UC Kartenspiels dann nicht mehr erfüllt werden.

6. Rücktritt des Vertragspartners, Widerrufsrecht

(1) Bei einem fest terminierten Stadtspiel besteht kein Widerrufsrecht nach § 355 BGB gemäß der Regelung in § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Sie können aber unter bestimmten Umständen von dem Vertrag mit UC zurücktreten, siehe Absatz 2. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, die das Stadtspiel spielen wollen, steht ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu. UC wird den Zugang des Widerrufs dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger bestätigen.(1) Bei einem fest terminierten Stadtspiel besteht kein Widerrufsrecht nach § 355 BGB gemäß der Regelung in § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Sie können aber unter bestimmten Umständen von dem Vertrag mit UC zurücktreten, siehe Absatz 2. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, die das Stadtspiel spielen wollen, steht ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu. UC wird den Zugang des Widerrufs dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger bestätigen.

Widerrufsbelehrung für Verbraucher, die ein Stadtspiel, das kein UC Kartenspiel ist, gekauft haben:

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Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Urban Challenger GmbH, c/o gebrüderheitz GmbH & Co. KG, Erbprinzenstraße 18, 79098 Freiburg im Breisgau, Telefon +49 157 92481771‬, E-Mail: hello@urbanchallenger.com mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite https://www.urbanchallenger.com/ elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

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Widerrufsbelehrung für Verbraucher, die ein UC Kartenspiel oder eine andere Ware gekauft haben:

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Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Urban Challenger GmbH, c/o gebrüderheitz GmbH & Co. KG, Erbprinzenstraße 18, 79098 Freiburg im Breisgau, Telefon +49 157 92481771‬, E-Mail: hello@urbanchallenger.com, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Du hast die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem du uns über den Widerruf dieses Vertrags unter Urban Challenger GmbH, Scanbox #12801
Ehrenbergstr. 16a, 10245 Berlin. Die Frist ist gewahrt, wenn du die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendest.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Im Übrigen können Sie als Verbraucher folgendes Widerrufsformular verwenden:

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Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An:

Urban Challenger GmbH, c/o /gebrüderheitz GmbH & Co. KG, Erbprinzenstraße 18, 79098 Freiburg im Breisgau, E-Mail: hello@urbanchallenger.com:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*): ________________________

Name des/der Verbraucher(s): ________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum: _____________________


(*) Unzutreffendes streichen.

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(2) Der Vertragspartner kann das gebuchte Stadtspiel in dem Fall, dass ein bestimmter Zeitpunkt für das Stadtspiel vereinbart wurde (in der Regel im Fall der Ziffer 3 Abs. 3), bis 10 Tage vor dem vereinbarten Zeitpunkt des Stadtspiels stornieren oder umbuchen. Für Stornierung und Umbuchung solcher Stadtspiele mit einem vereinbarten bestimmten Durchführungsdatum gelten folgende weitere Bedingungen und Konditionen: Der Vertragspartner ist berechtigt, bis zu zehn (10) Kalendertage vor dem Zeitpunkt des stattfindenden Stadtspiels, sofern ein fester Termin vereinbart ist, vom Vertrag mit UC zurückzutreten („Rücktrittsfrist“). Der Tag des Eingangs der Rücktrittserklärung und der Tag des Stadtspiels werden bei der vorbezeichneten Rücktrittsfrist jeweils nicht mitgerechnet. Die Rücktrittserklärung eines Vertragspartners ist schriftlich oder elektronisch per E-Mail gegenüber der UC zu erklären. Für den Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung ist ausschließlich das Eingangsdatum bei UC maßgeblich. Bei form- und fristgerechtem Rücktritt wird UC die bereits bezahlte Vergütung erstatten. Nach Rücktritt außerhalb der Rücktrittsfrist ist UC bereit, den Vertrag aufzulösen. Allerdings steht der UC in diesem Fall 50 % des vereinbarten Preises zu, falls in dem vom Vertragspartner angenommenen Angebot nichts Anderes angegeben war und somit vereinbart wurde. Dem zurückgetretenen Vertragspartner bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens oder Betrages vorbehalten. Innerhalb der Rücktrittsfrist ist der Vertragspartner auch berechtigt, die Veranstaltung umzubuchen, etwa das Stadtspiel an einem anderen Tag oder in einer anderen Stadt zu spielen („Umbuchung“). Im Fall einer Umbuchung ist der Vertragspartner verpflichtet, der UC eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 75,00 Euro einschließlich Umsatzsteuer zusätzlich zum vereinbarten Preis zu bezahlen, falls in dem vom Vertragspartner angenommenen Angebot nichts Anderes angegeben war und somit vereinbart wurde. Dem zurückgetretenen Vertragspartner bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens oder Betrages vorbehalten.

(3) Bei Buchung eines Stadtspiels, das kein UC Kartenspiel ist, von einem Verbraucher oder einem Vertragspartner ohne Vereinbarung eines bestimmten Durchführungstages kann der Verbraucher die Bereitstellung und somit Zugang zur Internetseite, über die das Stadtspiel gespielt wird, unverzüglich nach Vertragsschluss verlangen, sofern UC und der Verbraucher keine Zeit für den Tag des Stadtspiels vereinbart haben. Kommt UC seiner fälligen Verpflichtung zur Bereitstellung eines Links für das Stadtspiel auf Aufforderung des Verbrauchers nicht unverzüglich nach, so kann der Verbraucher den Vertrag beenden. Nach einer Aufforderung kann auch eine andere Zeit für die Bereitstellung ausdrücklich vereinbart werden. <br>

7. Gesundheitliche Eignung bei dem Stadtspiel

(1) Die Teilnahme an bestimmten Stadtspielen setzt ein Mindestmaß an persönlicher Eignung voraus (z.B. Größe, Alter, Gesundheitszustand, Gewicht, Fahrerlaubnis). Diese (Mindest-)Voraussetzungen für das Erlebnis eines Stadtspiels kann den Beschreibungen auf dieser Webseite entnommen werden. Die Teilnehmer müssen körperlich und geistig gesund sein. Etwaige Beeinträchtigungen, Behinderungen, Allergien oder Schwangerschaften von Teilnehmern hat der Vertragspartner der UC rechtzeitig vor Beginn des Stadtspiels, möglichst mit Vertragsschluss unbedingt mitzuteilen.  Der Vertragspartner ist für die körperliche und geistige Eignung der Teilnehmer für das gebuchte Stadtspiel verantwortlich.

(2) In der Regel finden die Stadtspiele unter freiem Himmel statt und unterliegen Witterungseinflüssen. Wenn die Teilnahme an einem Stadtspiel, das kein UC Kartenspiel ist, von bestimmten Witterungsbedingungen abhängig ist, informiert UC den Vertragspartner darüber in den Beschreibungen. Es kann erforderlich sein, die Witterungsverhältnisse kurz vor oder am Tag der Teilnahme bei UC abzufragen. Diese Informationen sind vom Vertragspartner direkt bei UC einzuholen. Sollte das Stadtspiel aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht durchführbar sein, kann der Termin zur Inanspruchnahme des Stadtspiels umgebucht werden. UC kommt allerdings in Fällen von UC nicht zu vertretenden Terminverschiebungen nicht für Aufwendungen oder Schäden auf, die dem Vertragspartner und/oder den Teilnehmern im Zusammenhang mit der versuchten oder erneuten Inanspruchnahme des Stadtspiels entstanden sind (z. B. Reisekosten, Unterkunft, Begleitungen, Urlaub, etc.).

(3) Bei Aktivitäten in der Höhe (etwa im Hochseilgarten, Riesenschaukel, Klettern, etc.) ist für eine Teilnahme eine Mindestkörpergröße von 1,40 m und ein Mindestalter von 8 Jahren erforderlich.

(4) UC begrüßt die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an den angebotenen Stadtspielen, weist jedoch darauf hin, dass eine Teilnahme in diesem Fall möglicherweise beschwerlich oder unmöglich sein kann. UC bittet deshalb, vor Vertragsschluss über bestehende Behinderungen von Teilnehmern informiert zu werden. UC wird sich dann um eine individuelle Lösung bemühen.

8. Verhalten der Teilnehmer bei einem Stadtspiel

(1) Der Teilnehmer hat sich pünktlich zu dem vereinbarten Termin einzufinden, soweit ein Startpunkt mit Startzeit für das Stadtspiel vorgesehen ist. Eine spätere Teilnahme ist bei einigen Stadtspielen nicht möglich. Bei Verspätung sämtlicher Teilnehmer behält sich UC das Recht vor, einzelne Aktivitäten des Stadtspiels zu kürzen oder zu streichen, um ein vereinbartes Ende der Veranstaltung einzuhalten.

(2) Etwaigen Anweisungen der Mitarbeiter von UC ist unbedingt Folge zu leisten. Verstöße hiergegen können die UC zum Ausschluss des Teilnehmers berechtigen.

(3) Die Teilnehmer dürfen vor und während der Aktivitäten keinen Alkohol und/oder Drogen zu sich nehmen. Ferner ist während der Aktivitäten das Rauchen untersagt.

(4) Gesundheitliche Beeinträchtigungen vor dem Stadtspiel müssen mit UC oder einem Mitarbeiter der UC, soweit ein solcher vor Ort sein sollte, erörtert und besprochen werden. Der Mitarbeiter von UC ist berechtigt, einen Teilnehmer wegen gesundheitlicher Beeinträchtigung von einem Stadtspiel auszuschließen.

(5) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, solche Gefahren für sich selbst oder andere Teilnehmer zu vermeiden, die über das übliche Risiko des Stadtspiels hinausgehen, insbesondere zählen hierzu das Betreten als gesperrt markierter Bereiche und die Benutzung von Aufbauten (etwa Kletterfelsen, Hochseilgarten, gefährliche Treppen ohne Geländer, Mauern, Dächer, Türme, etc.). Eltern oder sonstige Aufsichtspersonen von Teilnehmern, insbesondere von teilnehmenden Kindern haben dafür Sorge zu tragen, dass diese die vorgenannten Bereiche nicht betreten. Jeder Teilnehmer ist überdies dafür selbst verantwortlich, Rechte Dritter zu achten, auch und insbesondere bei Aufgaben oder Stationen eines Stadtspiels, bei denen Dritte einzubeziehen sind oder bei denen Rechte Dritter berührt werden können. So sind beispielsweise bei Fotoaufnahmen von Dritten diese vorher um ihre Einwilligung zu fragen oder bei Betreten oder Benutzung fremder Grundstücke die Eigentümer oder Besitzer dieser Grundstücke vorher um ihre Erlaubnis zu fragen. UC übernimmt insoweit keine Verantwortung für die Verletzung Dritter und/oder deren Rechte durch Teilnehmer.

(6) Der Vertragspartner hat im Fall von Gruppen seine Teilnehmer über die hier bezeichneten Verhaltensregeln, die körperliche Eignung und die Eigenverantwortung der Teilnehmer zu unterrichten und darauf hinzuweisen.

9. Rücktritt und Kündigung durch UC

UC kann in folgenden Fällen vor Antritt und während des Stadtspiels, das kein UC Kartenspiel ist, kündigen:

a) UC kann außerordentlich kündigen, wenn der Vertragspartner oder Teilnehmer trotz Abmahnung durch UC sich vertragswidrig verhält/verhalten, insbesondere den Anweisungen und Entscheidungen eines Mitarbeiters von UC nicht Folge leistet oder gegen die unter Ziffer 8 genannten Verhaltensregeln verstößt. Im Falle der Kündigung steht UC der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung zu. UC muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen.

b) UC kann bis zehn (10) Kalendertage vor Beginn eines Stadtspiels zurücktreten, wenn die in den Programmangaben angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. UC wird den Vertragspartner unverzüglich über die Nichtdurchführung des Stadtspiels in Kenntnis setzen und diesem die Rücktrittserklärung unverzüglich zuleiten. Der Vertragspartner hat Anspruch auf Erstattung schon geleisteter Anzahlungen.

10. Höhere Gewalt

Wird ein Stadtspiel, für deren Durchführung mit UC ein bestimmter Termin vereinbart ist, infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer und nicht nur kurzfristig vorübergehender Umstände (z.B. Unruhen, Krieg, Streik, Naturkatastrophen usw.) in ihrer Durchführung erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so steht es UC und auch dem Vertragspartner frei, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Wird der Vertrag nach dieser Ziffer 10 gekündigt, so kann UC für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen, die mindestens die UC bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallenen Aufwendungen abdeckt.

11. Schäden

Schäden, die ein Teilnehmer während des Stadtspiels vorsätzlich oder fahrlässig verursacht, sind vom Vertragspartner zu tragen. Insofern haftet der Vertragspartner für die von ihm zur Veranstaltung mitgebrachten Teilnehmer.

12. Haftung von UC

(1) Bei einem Stadtspiel lassen sich trotz größtmöglicher Sicherheitsvorkehrungen nicht alle Risiken ausschließen. Die Teilnahme an einem Stadtspiel ist grundsätzlich freiwillig und erfolgt auf eigenes Risiko eines jeden Teilnehmers.

(2) Der Vertragspartner hat dafür zu sorgen, dass kein Teilnehmer Alkohol vor und während des Stadtspiels zu sich nimmt. Der Vertragspartner wird bei Teilnehmern unter 18 Jahre auf seine Aufsichtspflicht hingewiesen. UC übernimmt keine Aufsichtspflicht für Teilnehmer, auch nicht für solche unter 18 Jahren. Alkoholisierte Teilnehmer sind von der Teilnahme an dem Stadtspiel auszuschließen. Insbesondere bei Wander-, Rad- und/oder Kanuaktivitäten oder im Straßenverkehr oder bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist jeder Teilnehmer für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Straßenverkehrs- und der betreffenden Nutzungsordnung und für alle Schäden, die er sich und anderen zufügt, verantwortlich.

(3) Der Vertragspartner erklärt ausdrücklich, dass er sich und die Teilnehmer mit seiner und deren Teilnahme in ein erhöhtes Risiko begibt, jedenfalls begeben kann. Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Teilnehmern mitzuteilen, dass sich jeder Teilnehmer mit seiner Teilnahme in ein erhöhtes Risiko begibt.  

(4) UC haftet für Schäden des Vertragspartners und jeden Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von UC oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von UC beruhen. UC haftet auch für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von UC oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von UC beruhen.

(5) Für fahrlässig verursachte Schäden haftet UC im Übrigen nur bei Verletzung einer Pflicht, die für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages wesentlich ist und auf deren Erfüllung der Vertragspartner und/oder Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf/dürfen. In diesem Fall ist die Haftung von UC der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt.

(6) Soweit eine Haftung von UC für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit Kenntnis hätte erlangen müssen.

(7) Bei Gruppen ist der Vertragspartner verpflichtet, die Gruppenmitglieder auf die Eigenverantwortung und die Einhaltung der Straßenverkehrs- und der betreffenden Nutzungsordnung sowie die vorbezeichneten Hinweise hinzuweisen. Der Vertragspartner und die Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, dass sie den gesundheitlichen Anforderungen des ausgewählten Stadtspiels gewachsen sind.

(8) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die UC nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Einschränkungen der Absätze 4 und 5 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der UC, auch wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(9) Die Haftung von UC nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) bleibt unberührt. Ebenso gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln für die Bereitstellung digitaler Produkte einschließlich der Regelungen nach §§ 327 ff. BGB.

13. Sachmängelgewährleistung, Garantie

(1) UC haftet für Sachmängel von UC Kartenspielen oder anderen Waren nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff BGB. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungspflicht auf von UC gelieferte UC Kartenspiele und/oder andere Waren 12 Monate.

(2) Eine zusätzliche Garantie besteht bei den von UC gelieferten UC Kartenspielen und/oder Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Bestellbestätigung abgegeben wurde.

(3) Ansprüche des eine Ware oder ein UC Kartenspiel bestellenden Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. UC haftet für Schäden des Vertragspartners oder Kunden und jeden Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von UC oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von UC beruhen. UC haftet auch für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von UC oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von UC beruhen.

(4) Für fahrlässig verursachte Schäden haftet UC im Übrigen nur bei Verletzung einer Pflicht, die für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages wesentlich ist und auf deren Erfüllung der Vertragspartner und/oder Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf/dürfen. In diesem Fall ist die Haftung von UC der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt.

(5) Soweit eine Haftung von UC für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit Kenntnis hätte erlangen müssen.

(6) Die Einschränkungen der vorgenannten Absätze 4 und 5 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von UC, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(7) Die Haftung von UC nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) bleibt unberührt.

14. Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die Sie UC gegenüber abgeben, bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

15. Datenschutz

Personenbezogene Daten, die erforderlich sind, um ein Vertragsverhältnis mit Ihnen und/oder dem Inhaber des Erlebnis-Tickets einschließlich seiner inhaltlichen Ausgestaltung zu begründen oder zu ändern sowie personenbezogene Daten zur Bereitstellung und Erbringung unserer Leistungen erheben, verarbeiten und übermitteln wir selbstverständlich nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen oder wenn Sie hierzu gesondert eingewilligt haben. Für eine sichere und pünktliche Zustellung bei Bestellung von Waren und/oder des UC Kartenspiels durch den entsprechenden Logistikdienstleister, ist es erforderlich, dass UC neben der Anschrift des Kunden weitere Kontaktdaten (bspw. E-Mail-Adresse, Telefonnummer) an diese weiterleitet. Weitere Informationen sind in unseren Datenschutzhinweisen enthalten, die Sie unter www.urbanchallenger.com/privacy-policy abrufen können, dort unter „Privacy Policy“ oder „Datenschutzbestimmungen“.

16. Schutzrechte

(1) Die Inhalte der Webseite von UC sowie die erforderliche und eingesetzte Software auch der zur Durchführung des Stadtspiels genutzten Link und Internetseite unterliegen Schutzrechten und Rechtsvorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums. Diese Rechte erkennen Sie an.

(2) Urban Challenger ist eine eingetragene Marke. Ohne schriftliche Zustimmung von UC darf diese Marken oder Inhalte oder Werke, die auf dieser Webseite abrufbar sind oder zugänglich gemacht werden, weder veröffentlicht noch in sonstiger Weise genutzt oder verwertet werden.

17. Änderung dieser Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

(1) UC behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern. Sollte  eine solche Änderung bezogen auf den Zeitpunkt ihrer Einbeziehung und Anerkennung den Vertragspartner schlechter stellen, ist diese Änderung nur wirksam, sofern sie aufgrund technischer oder rechtlicher Veränderungen, die nach Einbeziehung und Anerkennung eingetreten sind und zu diesem Zeitpunkt  nicht sicher vorhersehbar waren, erforderlich ist, die UC nicht veranlasst hat und auf die UC keinen Einfluss hat.

(2) Für Änderungen wesentlicher Regelungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen nach ihrer Einbeziehung und Anerkennung, insbesondere solcher über Art und Umfang der Leistungen, ist die Zustimmung des Vertragspartners erforderlich. Solche Änderungen sind nur zulässig, wenn sie unter Abwägung der Interessen des Vertragspartners und der von UC für den Vertragspartner zumutbar sind, aufgrund technischer oder kalkulatorischer Veränderungen der Marktverhältnisse nach ihrer Einbeziehung oder dadurch erforderlich geworden sind, dass Dritte, von denen UC Leistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern oder ihre Preise erhöhen. Die Preisänderung ist auf den Umfang der Kostenänderung begrenzt. Die Zustimmung des Vertragspartners gilt als erteilt, wenn UC die Änderung in Textform mitteilt und der Vertragspartner der Änderung nicht innerhalb der in der Mitteilung enthaltenen angemessenen Frist widerspricht. UC wird den Vertragspartner in dieser Mitteilung über die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs unterrichten.

(3) Im Übrigen gelten die auf dieser Webseite von UC abrufbaren Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen in der jeweiligen Fassung, ohne dass es eines gesonderten Hinweises bezüglich einer Änderung bedarf.

18. Verweis auf andere Webseiten

(1) Soweit UC auf ihrer Webseite auf andere Webseiten, externen Seiten im Internet („Links“) verweist, ist UC für deren Inhalt nicht verantwortlich. Auf Inhalt und Gestaltung dieser Seiten hat UC keinen Einfluss. UC macht sich die Inhalte sämtlicher verlinkten Seiten auch nicht zu eigen. Dies gilt für sämtliche auf unserer Webseite enthaltenen Links auf Webseiten Dritter.

(2) Sollten Sie auf einer Webseit, auf die UC per Link verweist, insbesondere Informationen finden, deren Inhalt Anlass zur Beanstandung gibt, informieren Sie UC bitte unverzüglich.

19. Alternative Streitbeilegung

(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit, die Sie hier finden.

(2) Die Zufriedenheit des Vertragspartners und der Teilnehmer ist UC sehr wichtig und steht UC im Vordergrund. Wir legen großen Wert darauf, gemeinsam mit Ihnen einvernehmliche und kundenorientierte Lösungen bei etwaigen Reklamationen zu finden. UC lehnt deshalb eine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ab und ist zu einer solchen Teilnahme auch nicht verpflichtet.

20. Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seines International Privatrechts und seines Kollisionsrechts sowie unter Ausschluss des Kaufrechts der Vereinten Nationen. Sind Sie eine natürliche Person, die das Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden können, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als Ihnen hierdurch nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, entzogen wird.

21. Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit einem Vertrag mit UC ist Berlin.

Urban Challenger GmbH
c/o /gebrüderheitz GmbH & Co. KG

Erbprinzenstraße 18
79098 Freiburg im Breisgau
Deutschland

E-Mail: hello@urbanchallenger.com

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